Verbotene Praktiken — und die Grenzfälle, in die Firmen laufen
Eine kurze Liste von KI-Anwendungen ist schlicht untersagt. Fast niemand plant eine davon — viele Teams bauen aus Versehen darauf zu.
Zuletzt geprüft:
Kommt euch bekannt vor?
- Ein Engagement-Feature nutzt still die Schwäche einer bestimmten Nutzergruppe aus.
- Ein Arbeitsplatz-Tool leitet „zur Qualitätssicherung“ Emotionen aus Stimme oder Video ab.
- Ein Scoring-Feature verdichtet unzusammenhängendes Verhalten zu einem allgemeinen Vertrauenswert.
- Eine Anbieterdemo zeigt eine Funktion, die niemand gegen die Verbotsliste geprüft hat.
Was wir tun
Abgleich mit der Verbotsliste
Wir nehmen eure laufenden Systeme, eure Roadmap und eingekaufte Funktionen und prüfen sie gegen die verbotenen Kategorien.
Grenzfälle
Liegt ein Feature nah an der Linie, beschreiben wir, was es darüber schieben würde und was es klar darunter hält.
Redesign-Optionen
Konkrete Alternativen, die den Geschäftsnutzen ohne den verbotenen Mechanismus erhalten — meist eine Änderung des Zuschnitts, kein Neubau.
Dokumentierte Entscheidung
Ein schriftlicher Nachweis, was geprüft und freigegeben wurde, damit das nächste Produkt-Review nicht bei null anfängt.
Fragen, die wir bekommen
Ist Emotionserkennung immer verboten?
Nein — das Verbot zielt auf bestimmte Kontexte, insbesondere Arbeitsplatz und Bildung, mit engen Ausnahmen. Genau deshalb entscheidet der Kontext, nicht das Technologie-Etikett.
Wir haben die Funktion eingekauft. Haften wir trotzdem?
Der Einsatz einer verbotenen Praktik wird nicht dadurch entschuldigt, dass sie eingekauft wurde. Solche Fragen gehören vor den Vertrag, nicht nach den Launch.
Wie schnell könnt ihr unsere Roadmap prüfen?
Ein erster Durchgang durch ein Produktportfolio dauert meist wenige Tage. Alles Auffällige sehen wir uns mit dem verantwortlichen Team genauer an.
Sagt uns, was bei euch produktiv läuft.
Wir sagen euch, was wir zuerst prüfen würden — und was wir uns sparen.
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