01
In einer Minute
Jeder Anbieter und jeder Betreiber eines KI-Systems muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Menschen zu fördern, die in seinem Auftrag damit arbeiten. Das gilt seit 2. Februar 2025, in jeder Risikoklasse, auch für den Chat-Assistenten im Browser. Seit dem Omnibus ist es eine Bemühens-, keine Erfolgspflicht. Nationale Behörden beaufsichtigen sie seit 2. August 2026. Ein Zertifikat ist nicht nötig. Gefragt wird nach einem Nachweis, was ihr getan habt.
- Gilt seit
- 2. Februar 2025Für Anbieter und Betreiber, in jeder Risikoklasse.1
- Neu gefasst
- 27. Juli 2026„Maßnahmen ergreifen, um … zu unterstützen“, ohne ein Niveau zu garantieren.2
- Beaufsichtigt seit
- 2. August 2026Durch nationale Marktüberwachungsbehörden, nicht durch das AI Office.3
- In Deutschland
- BundesnetzagenturMarktüberwachungsbehörde nach dem KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026.4
02
Der Wortlaut, damals und heute
· ursprünglich
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um
nach besten Kräften sicherzustellen, dassihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind,über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“1
· seit dem Omnibus, Abs. 1, Auszug
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind […].“ Neu ist außerdem ein ausdrücklicher Satz: Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz müsst ihr für niemanden garantieren.275
Drei Dinge haben sich geändert. Die Pflicht ist von einem Ergebnis (ein ausreichendes Maß) zu einer Bemühung (Maßnahmen, die unterstützen) geworden. Kommission und Mitgliedstaaten müssen Unternehmen jetzt unterstützen, besonders KMU, und die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele (neuer Abs. 2). Das KI-Gremium beschließt Empfehlungen auf Basis europäischer Kompetenzrahmen (neuer Abs. 3). Geblieben sind dieselben Menschen, dieselben Faktoren und dasselbe Datum.78
In der Praxis: Ihr verstoßt nicht gegen Art. 4, weil eine Person noch Kundendaten in einen Chatbot kopiert. Ihr verstoßt dagegen, wenn ihr nichts tut, oder etwas, das ignoriert, wer welches Tool wofür nutzt.
03
Auf der Zeitachse, maßstabsgetreu
Art. 4 galt fast achtzehn Monate in der ersten Fassung. Die Änderung, das deutsche Durchführungsgesetz und der Beginn der Aufsicht kamen dann innerhalb von sechs Tagen. Die erste Grafik zeigt den ganzen Zeitraum, die zweite vergrößert diese Woche.
Art. 4, August 2024 bis Dezember 2026
- AI Act in KraftReg. (EU) 2024/16891. August 2024
- Art. 4 giltursprüngliche Fassung2. Feb 2025 – 26. Jul 2026
- Neue FassungReg. (EU) 2026/1744seit 27. Jul 2026
- Nationale AufsichtMarktüberwachungsbehördenseit 2. Aug 2026
Vergrößert: 20. Juli bis 6. August 2026, ein Tag pro Strich
- Im Amtsblatt veröffentlichtOJ L, 2026/174424. Juli 2026
- Omnibus in Kraft, Art. 4 neu gefasstdritter Tag nach Veröffentlichung27. Juli 2026
- KI-MIG in Kraft (Deutschland)Bundesnetzagentur29. Juli 2026
- Aufsicht beginntam selben Tag gilt Art. 502. August 2026
04
Wer zählt
Der Artikel nennt „Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Die Kommission liest das weit. Entscheidend ist nicht der Arbeitsvertrag, sondern ob jemand für euch mit eurer KI arbeitet.35
Zählt
- Beschäftigte, die bei der Arbeit KI-Tools nutzen, auch einen Chat-Assistenten im Browser
- Führungskräfte, die über KI entscheiden oder ihre Ergebnisse freigeben
- Externe, Freelancer und Dienstleister, die für euch KI betreiben oder nutzen
- Zeitarbeitskräfte, Praktikanten und Werkstudierende
- Kunden, die euer System in eurem Auftrag bedienen, je nach Risiko
Zählt nicht
- Menschen, die von der KI nur betroffen sind, etwa Bewerbende, die sie bewertet. Sie schützen andere Artikel.
- Das eigene Personal des Anbieters. Das ist dessen Pflicht als Anbieter.
- Private Nutzung zu Hause. Die liegt außerhalb des Act.
05
Wie Maßnahmen aussehen
Die Kommission nennt ein Minimum: ein allgemeines Verständnis von KI, eure Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der Systeme, die ihr nutzt, und Maßnahmen, die auf Wissen und Kontext der Menschen zugeschnitten sind, einschließlich rechtlicher und ethischer Aspekte. Die Bundesnetzagentur beschreibt drei Schritte: Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten, dokumentieren und auffrischen.35
Maßnahmen sind mehr als Schulungen. Eine auffindbare Nutzungsrichtlinie, eine Liste freigegebener Tools, eine benannte Ansprechperson, Checklisten direkt in den Tools und ein Weg, Probleme zu melden, zählen alle.
Die Formate sind unsere Vorschläge. Der Act schreibt keines vor.
06
Dokumentation
Weder Zertifikat noch externes Audit noch KI-Beauftragter sind vorgeschrieben. Die Kommission erwartet einen internen Nachweis über Schulungen und andere Maßnahmen; die Bundesnetzagentur empfiehlt, ihn sorgfältig zu führen. Haltet ihn kurz und aktuell:35
- 01Inventar
Welche Gruppen welche KI-Tools wofür nutzen.
- 02Maßnahmen
Pro Gruppe: was, in welchem Format, mit welchem Material und welcher Version.
- 03Teilnahme
Wer teilgenommen hat, und wann. Ein Export aus eurem Lern-Tool reicht.
- 04Richtlinie
Eure KI-Nutzungsrichtlinie, mit Datum und Owner.
- 05Überprüfung
Ein Prüftermin und die Auslöser für einen früheren: ein neues Tool, ein neuer Einsatz, ein Vorfall.
07
Der Planer
Wählt, wer mit KI arbeitet, welche Tools genutzt werden und wie schlimm ein falsches Ergebnis wäre. Der Planer schlägt Maßnahmen pro Gruppe vor und den Nachweis, den ihr aufheben solltet. Nichts verlässt euren Browser, außer ihr fügt es eurem Void hinzu.
Euer Plan
2 Gruppen · 7 MaßnahmenAlle, die KI nutzen
- Grundlagen: was eure KI-Tools tun und wo sie scheitern (erfundene Fakten, Bias, veraltetes Wissen)
- Eure KI-Nutzungsrichtlinie: freigegebene Tools, Daten, die nicht hineindürfen, wen man fragt
- Wie man ein Problem oder einen Vorfall meldet
- Chat-Assistenten: mit Quellen fragen, Aussagen prüfen, keine vertraulichen Daten in nicht freigegebene Tools
- Office-Copilots: was der Copilot über eure Berechtigungen sehen kann, und Entwürfe lesen, bevor sie rausgehen
FormatEine kurze Session oder ein E-Learning, einmal, plus Richtlinie
Geschäftsführung
- Alles unter „Alle, die KI nutzen“, plus:
- Eure Rolle pro System (Anbieter oder Betreiber), die Risikoklassen und die Fristen; wer über neue KI-Tools entscheidet
FormatEine kurze Session oder ein E-Learning, einmal, plus Richtlinie
Als Nachweis aufheben
- Inventar: welche Gruppe welches Tool wofür nutzt
- Material und Version pro Maßnahme
- Teilnehmende und Daten
- Die Nutzungsrichtlinie, mit Datum und Owner
- Nächster Prüftermin und was einen früheren auslöst
Unsere Vorschläge, keine rechtliche Checkliste. Der Act schreibt kein Format vor.
08
Fragen
Wir nutzen nur ChatGPT oder Copilot. Gilt Art. 4?
Ja. Wer ein KI-System bei der Arbeit nutzt, ist Betreiber. Die Kommission sagt ausdrücklich, dass Beschäftigte, die solche Tools nutzen, zumindest die konkreten Risiken kennen sollten, etwa Halluzinationen.3
Reicht ein einmaliges E-Learning?
Bei geringem Risiko kann es ein Teil sein. Die Maßnahme muss zu Tools, Menschen und Kontext passen; ein generisches Video für alle tut das selten. Frischt auf, wenn sich Tools oder Einsätze ändern.
Müssen wir Leute testen?
Nein. Der Act verlangt weder Test noch Niveau. Ein kurzer Verständnischeck ist trotzdem sinnvoll, wo Menschen Systeme beaufsichtigen, die andere betreffen.
Gilt es für Freelancer?
Ja, wenn sie in eurem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Nehmt die Einweisung ins Onboarding und in den Vertrag auf.
Wer prüft das in Deutschland?
Die Bundesnetzagentur, als Marktüberwachungsbehörde nach dem KI-MIG. Sie betreibt auch einen KI-Service-Desk für Fragen.4
Keine Rechtsberatung Unsere Lesart der Rechtslage, Stand September 2026. Keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung eures Falls fragt eure Rechtsberatung.